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Prozessverlauf gegen Ev.-Luth. Kirche

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Weil auf eine Abmahnung keine Reaktion erfolgte, erhoben die freien Christen Klage beim Verwaltungsgericht Hannover gegen die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers, stellvertretend für die Lutherkirche:



Klage [mehr ...]


Die Reaktion:

Die beklagte Hannoversche Landeskirche hat bis heute (1.12.2009) beim Gericht nur die Abweisung der Klage beantragt, ohne auf die ausführliche Klagebegründung mit einem Wort einzugehen.

Der Klägervertreter hat deshalb folgende Schriftsätze an das Gericht gerichtet:


Schriftsatz vom 21.11.2009 [mehr ...]

Schriftsatz vom 19.02.2010 [mehr ...]

Schriftsatz vom 22.02.2010 [mehr ...]

Schriftsatz vom 15.03.2010 [mehr ...]

Der Termin zur mündlichen Verhandlung wurde vom Verwaltungsgericht Hannover bestimmt auf Dienstag, 16.3.2010, 11 Uhr.

Die Kirche nahm zur Klage keine Stellung. Sie erschien auch nicht zur mündlichen Verhandlung.

Im Termin zur mündlichen Verhandlung, der unter starkem Medieninteresse stattfand, weigerten sich die drei hauptamtlichen Richter, der vorsitzende Richter Littmann und die Richter am Verwaltungsgericht Wagstyl und Haidmann sowie die ehrenamtlichen Richter Bussmann und Gunkel, den Klägern gegenüber ihr Glaubensbekenntnis offenzulegen. Die Kläger lehnten deswegen alle Richter des Spruchkörpers wegen Besorgnis der Befangenheit ab.

Das Ablehnungsgesuch der Kläger wurde als unzulässig verworfen, ebenso die Klage.

Im Anschluß an die mündliche Verhandlung veröffentlichten die Kläger die Pressemitteilung vom 16.3.2010 [mehr ...] [40 KB]

Zur Berichterstattung in den Medien versandten die Kläger den offenen Brief vom 19.3.2010 [mehr ...] [55 KB] und vom 23.3.2010 [mehr ...] [75 KB]

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